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	<title>bass-blog.de &#187; Datenschutz</title>
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		<title>Raus mit den Daten</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 10:08:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
				<category><![CDATA[Im Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Weil es bei SpOn viel zu schnell in den unteren Bereichen der Startseite verschwunden ist: Das Interview mit StudiVZ-Geschäftsführer Markus Riecke ist überaus lesenswert. Besonders die Abschnitte zum Datenschutz. Riecke: &#8230; Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil es bei <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,537622,00.html">SpOn</a> viel zu schnell in den unteren Bereichen der Startseite verschwunden ist: Das <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,537622,00.html">Interview</a> mit StudiVZ-Geschäftsführer Markus Riecke ist überaus lesenswert. Besonders die Abschnitte zum Datenschutz.</p>
<blockquote><p><strong>Riecke</strong>: &#8230; Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.</p>
<p><strong>SPIEGEL ONLINE</strong>: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?</p>
<p><strong>Riecke</strong>: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben.</p></blockquote>
<p>Zugegeben, die Fragestellung ist hinterhältig. Es gibt, wie man als <a href="http://www.studivz.net/Newsroom/Detail/b8d8142064e7f711">Reaktion im StudiVZ-Blog <em>Klartext</em></a> schreibt, genügend Fälle, in denen die Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden sinnvoll und notwendig ist. Cannabiskonsum gehört allerdings nicht dazu. <em>Klartext </em>schreibt deshalb:</p>
<blockquote><p> Dass wir Bilder und Daten an die Polizei geben, weil Ihr Euch darauf ein Tütchen ansteckt, ist komplett erfunden und gelogen.</p></blockquote>
<p>Erlogen hat es allerdings nicht SpON, sondern der eigene Geschäftsführer, der sich öffentlich gefreut hat, dank der neuen Datenschutzvereinbarung Nutzerdaten unreflektiert an Ermittlungsbehörden weiterreichen zu können, selbst wenn keine Straftat vorliegt, obwohl er eben gerade dank der neuen Datenschutzvereinbarung solche Daten nur herausgeben darf, &#8220;wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.&#8221; (<a href="http://www.studivz.net/l/policy/declaration/">StudiVZ</a>)</p>
<blockquote><p>&#8220;Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, wie sauer wir über diese Art der Berichterstattung sind.&#8221; (Klartext)</p></blockquote>
<p>Doch, kann ich. Mich ärgern die eigenen Dummheiten auch immer am meisten.</p>
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		<title>Eine Bank und ein Hundehaufen</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2008 09:01:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technisches]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer regelmäßig bei heise.de vorbeiliest, kennt die Geschichte wahrscheinlich schon: Mitte Dezember besuchte Eva Herre mit ihrer dreijährigen Tochter eine Filiale der Stuttgarter Volksbank, um Geld abzuheben. Beim Verlassen der Bank bemerkte sie laut Stuttgarter Zeitung, dass ihre Tochter offenbar &#8220;ins Glück&#8221; getreten war und entsprechende Fußspuren in der Bank hinterlassen hatte. Wegen eines Arzttermines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer regelmäßig bei <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/103039">heise.de</a> vorbeiliest, kennt die Geschichte wahrscheinlich schon: Mitte Dezember besuchte Eva Herre mit ihrer dreijährigen Tochter eine Filiale der Stuttgarter Volksbank, um Geld abzuheben. Beim Verlassen der Bank bemerkte sie laut <a href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1627342">Stuttgarter Zeitung</a>, dass ihre Tochter offenbar &#8220;ins Glück&#8221; getreten war und entsprechende Fußspuren in der Bank hinterlassen hatte. Wegen eines Arzttermines unter Zeitdruck, verließ die Mutter die Filiale, ohne an einem der Bankschalter auf die Verschmutzung hinzuweisen, denn &#8220;meine Tochter wäre mir mit Sicherheit hinterhergelaufen und hätte auch noch Abdrücke auf dem Teppich hinterlassen.&#8221;</p>
<p>So weit, so gewöhnlich. Unglaublich ist erst, was daraufhin bei der Bank passiert: Man greift auf die Videoaufzeichnungen der Sicherheitskameras &#8211; die eigentlich ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten dienen sollten &#8211; zurück und ermittelt anhand der Aufzeichnungen des Geldautomaten und der eigenen Kundendaten Name und Anschrift der Kundin. Anschließend sendet man ihr eine Rechnung in Höhe von 52,96 Euro über &#8220;eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur&#8221; zur Beseitigung &#8220;einer fäkalen Verunreinigung&#8221;. Eine Reinigungskraft, die zur Beseitigung dieses kleinen Maleurs eine geschlagene Stunde benötigt, halte ich mit 52,96 Euro ja für etwas überbezahlt. Gerechtfertigt wird der ganze Aufwand mit der Erklärung, es handele sich um Sachbeschädigung. Es sei keineswegs Hundekot von außen hereingetragen worden, sondern es gehe um eine &#8220;massive Verunreinigung durch das Kind&#8221;. Das sei auf den Videoaufzeichnungen klar zu erkennen und die Mutter hätte auch bemerkt, dass sich das Kind erleichtert habe.</p>
<p>Die Bank sieht in ihrem Verfahren &#8220;grundsätzlich kein Problem&#8221;, wohl aber die Baden-Württembergische Aufsichtsbehörde für Datenschutz, die &#8220;die Praxis der Bank&#8221; nun &#8220;grundsätzlich überprüfen&#8221; will. Bei mir wandert der Fall wohl in die Lesezeichen, als schönes Ansichtsexemplar für jene, die auf die immer neuen Totalüberwachungsideen eines Wolfgang Schäuble &#8211; gegen die die seit Jahren praktizierte Videoüberwachung in Banken ja geradezu harmlos ist &#8211; grundsätzlich mit einem Schulterzucken und dem Spruch &#8220;Wir haben ja nichts zu verbergen&#8221; reagieren. Sind Datenbestände erst einmal angelegt, können sie auch missbraucht werden.</p>
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